Neue DeutscheInfrastruktur

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Interner Bereich

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Vertraulichkeitsvereinbarung

Bitte lesen und bestätigen Sie die Vereinbarung, um den Investorenbereich zu öffnen.

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

zwischen der NDI – Neue Deutsche Infrastruktur GmbH, Auguststraße 62, 10117 Berlin (nachfolgend „Gesellschaft“) und dem angemeldeten Nutzer (nachfolgend „Empfänger“).

1. Vertrauliche Informationen. Sämtliche über diesen Investorenbereich zugänglichen Inhalte – insbesondere Geschäftszahlen, Planungen, Strategien sowie Produkt- und Finanzinformationen – sind vertrauliche Informationen der Gesellschaft.

2. Geheimhaltung. Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen streng geheim zu halten, sie ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Beteiligung zu verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft weder an Dritte weiterzugeben noch zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.

3. Zugangsdaten. Die persönlichen Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Dauer. Die Geheimhaltungspflicht gilt für drei Jahre ab Bestätigung dieser Vereinbarung.

5. Protokollierung. Die Bestätigung wird mit Nutzername, Zeitpunkt und IP-Adresse protokolliert.

Hinweis: Mustertext – vor dem Einsatz juristisch prüfen lassen und diesen Hinweis entfernen.

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